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Fahrzeugklassen

Fahrzeugklassen

 Fahrzeug-Klasse

Definition

 Führerscheinklasse
 L1e Leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug, Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h, Hubraum bis zu 50 cm³ oder bis zu 4 kW bei Elektromotoren. Mopedführereschein AM – in Deutschland und Österreich ab 15 Jahren möglich
 L2e Dreirädriges Kleinkraftrad, Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h und Hubraum bis zu 50 cm³ oder bis zu 4 kW bei Elektromotoren, fahrbereites Leergewicht bis zu 270 kg und ausgerüstet mit höchstens zwei Sitzplätzen Mopedführereschein AM – in Deutschland und Österreich ab 15 Jahren möglich
 L3e Zweirädriges Kraftrad, Hubraum über 50 cm³ und/oder Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Je nach Leistung: Motorradführerschein A1 – ab 16 Jahren, A2 ab 18, A ab 24 Jahren
 L4e Zweirädriges Kraftrad mit Beiwagen, Hubraum über 50 cm³ bei und/oder Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Je nach Leistung: Motorradführerschein A1 – ab 16 Jahren, A2 ab 18, A ab 24 Jahren
 L5e Dreirädriges Kraftfahrzeug, Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren, 15 kW bei Elektroantrieb, Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h. Mopedführereschein AM – in Deutschland und Österreich ab 15 Jahren möglich
 L6e Leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug, Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h, Hubraum bis zu 50 cm³ oder bis zu 4 kW bei Elektromotoren. Mopedführereschein AM – in Deutschland und Österreich ab 15 Jahren möglich
 L7e Schweres vierrädriges Kraftfahrzeug, Leergewicht (ohne Akku) bis 450 kg bzw. bis 600 kg für Güterbeförderung, Nutzleistung bis zu 15 kW. B

Mindestalter

Das Mindestalter für Führerscheine ist ebenfalls geregelt: Ab 15 Jahren Mofa-Schein, ab 16 Jahren A1 und AM und ab 18 Jahren A2 und B.